Häufige Fragen zu Schulferien
FAQ mit Antworten zu Ferienterminen, Feiertagen, Brückentagen, Urlaubsanspruch und rechtlichen Regelungen für Eltern, Schüler und Lehrer.
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Ferientermine - Häufige Fragen
Die nächsten Schulferien in Deutschland variieren je nach Bundesland. Auf schulferienkalender24.de finden Sie alle aktuellen und kommenden Ferientermine für 2025 und 2026 übersichtlich nach Bundesland sortiert. Die Termine werden von den Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer festgelegt.
Schüler in Deutschland haben je nach Bundesland zwischen 75 und 85 Ferientage pro Jahr. Die genaue Anzahl variiert je nach Bundesland und Schuljahr. Die Ferien sind auf das gesamte Jahr verteilt: Sommerferien (6-7 Wochen), Herbstferien (1-2 Wochen), Weihnachtsferien (1-2 Wochen), Winterferien (1 Woche), Osterferien (1-2 Wochen) und Pfingstferien (1 Woche, nur in manchen Bundesländern).
Die Ferientermine sind in den Bundesländern unterschiedlich, um eine gleichmäßige Verteilung der Urlauber zu gewährleisten. Dies verhindert eine Überlastung der Verkehrswege und touristischen Einrichtungen. Die Länder koordinieren ihre Ferientermine in der Kultusministerkonferenz, um Überschneidungen zu vermeiden.
Ferientermine werden in der Regel mehrere Jahre im Voraus festgelegt und sind bindend. Änderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei besonderen Ereignissen oder Katastrophen. Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer.
Feiertage - Häufige Fragen
Bundesweite Feiertage in Deutschland sind: Neujahr (1. Januar), Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), 1. Weihnachtstag (25. Dezember) und 2. Weihnachtstag (26. Dezember). Weitere Feiertage wie Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag und Allerheiligen gelten nur in bestimmten Bundesländern.
Ja, es gibt erhebliche regionale Unterschiede bei den Feiertagen. Bayern und Baden-Württemberg haben die meisten Feiertage (12-13), während Berlin und Bremen die wenigsten haben (9-10). Besondere regionale Feiertage sind z.B. Fronleichnam (katholische Bundesländer), Mariä Himmelfahrt (Bayern, Saarland), Reformationstag (protestantische Bundesländer) und der Internationale Frauentag (Berlin).
Ja, alle gesetzlichen Feiertage sind schulfrei. An diesen Tagen findet kein Unterricht statt. Dies gilt auch für bewegliche Feiertage wie Ostern und Pfingsten, deren Termine sich jährlich ändern.
Urlaub - Häufige Fragen
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Kinder während der Schulzeit in den Urlaub zu nehmen. Ausnahmen sind nur in besonderen Härtefällen möglich und müssen bei der Schule beantragt werden. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Eltern sollten ihre Urlaubsplanung an die Ferientermine anpassen.
Brückentage sind einzelne Werktage zwischen Feiertagen und Wochenenden. Mit unserem Brückentage-Planer können Sie sehen, wie Sie mit wenigen Urlaubstagen möglichst viele freie Tage erhalten. Besonders lohnenswert sind Brückentage um Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und den Reformationstag.
Eltern haben das Recht, ihre Urlaubsplanung an die Ferientermine anzupassen. Arbeitgeber sollten die Ferientermine bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. In vielen Tarifverträgen sind besondere Regelungen für Eltern mit schulpflichtigen Kindern verankert.
Rechtliches - Häufige Fragen
Die rechtlichen Grundlagen für Schulferien sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. Die Kultusministerkonferenz koordiniert die Ferientermine bundesweit. Die Ferien dienen der Erholung der Schüler und Lehrer sowie der gleichmäßigen Verteilung der Urlauber.
Unentschuldigtes Fehlen während der Schulzeit kann mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland und kann zwischen 50 und 1.000 Euro betragen. Bei wiederholten Verstößen können auch höhere Strafen verhängt werden.
Ja, es gibt Ausnahmen für die Schulpflicht. Diese sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt und umfassen z.B. Krankheit, Todesfälle in der Familie, besondere familiäre Anlässe oder religiöse Feiertage. Alle Ausnahmen müssen bei der Schule beantragt und genehmigt werden.